IFI NEWS
von DI Michael Brantner (Kommentare: 0)
IFI-SR-Sem. 2016 in Bad Reichenhall (D):
18. IER R 111: Die Formulierung „Bei den Standvorrichtungen dürfen der Standsicherheit erhöhende Teile untergelegt werden“ wird aufgehoben und durch folgende Festlegung ersetzt:
Bei den Standvorrichtungen dürfen nur Tücher unter- oder aufgelegt werden, die eine Gesamterhöhung von maximal 10 mm erlauben und die Standvorrichtungen nicht beschädigen.