Ab sofort können GEMEINNÜTZIGE VEREINE Mittel aus dem NPO - Unterstützungsfonds beantragen!!!
Unter https://npo-fonds.at findet man alle dazu notwendigen Informationen für die Antragstellung. Der Bund Österreichischer Eis- und Stocksportler empfiehlt allen Vereinen, die Möglichkeiten zu prüfen und dementsprechende Anträge zu stellen!
Das Betreten von Sportstätten ist zulässig. Für Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Bei der Sportausübung muss kein Mindestabstand mehr eingehalten werden.
Sport Austria-Präsident Hans Niessl appelliert, sämtliche Hygiene- und organisatorischen Richtlinien, wie das Führen von Anwesenheitslisten, um das Contact Tracing zu erleichtern, einzuhalten. Der organisierte Sport hat viel Arbeit investiert, um diese Lockerung zu erreichen. Nun gilt es, alles in unserer Macht Stehende zu unternehmen, um eine Virusausbreitung über den Sport zu unterbinden.