Technische News

Hier finden Sie die aktuellen technischen News des Bund Österreichischer Eis- und Stocksportler!

ALLGEMEINES:

 
Link: AKTUELLE SPORTGERÄTELISTE
 
Link: SCHIEDSRICHTERNEWS
 
Link: AKTUELLE IFI A - SEMINAR FESTLEGUNGEN
 
Link: AUSLAUF VON SPORTGERÄTEN
 
Link: IFI DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
 
FESTLEGUNG - AUSLAUFRISTEN (15 Jahre)
 
Als höchste nationale BÖE Bewerbe im Eisstocksport gelten ab sofort die Staatsmeisterschaft Damen und Herren.
 
Durch diese Regelung ist es möglich, in den Bundesligen und den anderen Österreichischen Meisterschaften mit Material welches älter als 15 Jahre ist zu spielen. Dieses Material muss natürlich den üblichen Anforderungen (Regeln) entsprechen (siehe aktuell Sportgeräteliste).

22.10.2021: Neuzulassung der Firma Gottfried

Die Firma Eisstock-Gottfried, Quellenweg 2, A-4943 Geinberg, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI einen Stiel (Kunstfaserstab) bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 22.10.2021 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Stiel (Kunstfaserstab) mit der IFI-Reg.Nr.: 46-1914-21-02 + (jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführte Stiel darf ab dem 01.12.2021 in den Handel gebracht werden.

29.09.2021: Neuzulassung der Firma HLS

Die Firma HLS Stocksport GmbH, A-8772 Traboch, Industriepark West 11, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI eine Sommerlaufsohle bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 29.09.2021 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Sommerlaufsohle mit IFI Nr.: 54-1917-21-01 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführte Sommerlaufsohlel darf ab dem 01.11.2021 in den Handel gebracht werden.

13.08.2021: Neuzulassung der Firma HLS

Die Firma HLS Stocksport GmbH, A-8772 Traboch, Industriepark West 11, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI eine Grundplatte bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wird am 16.08.2021 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Grundplatte mit IFI-Reg. Nr.: 54-1916-21-01 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführte Grundplatte darf ab dem 05.09.2021 in den Handel gebracht werden.

02.08.2021: Neuzulassung der Firma Balu

Die Firma BaLu, Ludwig Baumgartner, Am Holzfeld 6, D-83254 Breitbrunn a. Chiemsee hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI einen Titanstiel bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.

Nach erfolgreichen Prüfungen wurden am 02.08.2021 folgende Zulassungen dafür ausgesprochen:


Titanstiel mit der IFI-Reg. Nr.: 34-1914-21-01- (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)

Der aufgeführte Stiel darf ab dem 01.09.2021 in den Handel gebracht werden.

29.04.2021: Neuzulassung der Firma HLS

Die Firma HLS Stocksport GmbH, A-8772 Traboch, Industriepark West 11, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI eine Sommerlaufsohle mit Negativprofil bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 29.04.2021 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Sommerlaufsohle mit Negativprofil mit IFI-Reg. Nr.: 54-NP-21-01 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführte Sommerlaufsohlel darf ab dem 01.06.2021 in den Handel gebracht werden.

29.04.2021: Neuzulassungen der Firma HLS

Die Firma HLS Stocksport GmbH, A-8772 Traboch, Industriepark West 11, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI einen Schülerstockkörper bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 29.04.2021 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Schülerstockkörper = IFI-Reg. Nr.: 54-21-01-E (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Der aufgeführteSchülerstockkörper darf ab dem 01.06.2021 in den Handel gebracht werden.

29.09.2020: Neuzulassungen der Firma HLS

Die Firma HLS Stocksport GmbH, A-8772 Traboch, Industriepark West 11, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI einen Eisstockstiel bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 29.09.2020 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Eisstockstiel = IFI-Reg. Nr.: 54-1914-20-04- (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Der aufgeführte Eisstockstiel darf ab dem 01.11.2020 in den Handel gebracht werden.

15.09.2020: Neuzulassung der Firma Seiwald

Die Firma Seiwald, Inh. Andreas Kaufmann, Landscha 117/5, 8424 Gabersdorf, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI einen Schülereisstock bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 15.09.2020 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Schülereisstock = IFI-Reg.Nr.: 15-20-01-E (+jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Der aufgeführte Schülereisstock darf ab dem 15.10.2020 in den Handel gebracht werden.

20.07.2020: Neuzulassung der Firma Widmann

Die Firma Widmann Bernhard Eisstockerzeugung, Ostermannweg 2, A-9560 Feldkirchen in Kärnten, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI einen Eisstockstiel (mit Titanstab) bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 20.07.2020 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Eisstockstiel = IFI-Reg.Nr.: 28-1912-20-03
 
Der aufgeführte Eisstockstiel (mit Kunstfaserstab) darf ab dem 01.09.2020 in den Handel gebracht werden.

14.07.2020: Neuzulassungen der Firma HLS

Die Firma HLS Stocksport GmbH, A-8772 Traboch, Industriepark West 11, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI Winterlaufsohlenbeläge bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 14.07.2020 folgende Zulassungen dafür ausgesprochen:
Winterlaufsohlenbelag = IFI-Reg. Nr.: 54-1918-20-01- (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Winterlaufsohlenbelag = IFI-Reg. Nr.: 54-1918-20-02- (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Winterlaufsohlenbelag = IFI-Reg. Nr.: 54-1918-20-03- (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Winterlaufsohlenbelag = IFI-Reg. Nr.: 54-1918-20-04- (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführten Winterlaufsohlenbeläge dürfen ab dem 15.08.2020 in den Handel gebracht werden.

28.04.2020: IFI - JAHRESKENNBUCHSTABE

Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Sportfreunde/Innen,
 
die Ereignisse der letzten Monate machen es erforderlich, dass wir die Gültigkeit des z.Zt. festgelegten Jahreskennbuchstaben „a“ um ein weiteres Sportjahr, d.h. bis zum 30. Sept. 2021 verlängern.
 
Wir bitten um Kenntnisnahme.
 
Mit freundlichen und sportlichen Grüßen,
INTERNATIONAL FEDERATION ICESTOCKSPORT

28.04.2020: Neuzulassung der Firma Widmann

Die Firma Widmann Bernhard Eisstockerzeugung, Ostermannweg 2, A-9560 Feldkirchen in Kärnten, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI einen Eisstockstiel (mit Kunstfaserstab) bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 28.04.2020 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Eisstockstiel = IFI-Reg.Nr.: 28-1912-20-02
 
Der aufgeführte Eisstockstiel (mit Kunstfaserstab) darf ab dem 01.06.2020 in den Handel gebracht werden.

30.03.2020: Neuzulassung der Firma HLS

Die Firma HLS Stocksport GmbH, A-8772 Traboch, Industriepark West 11, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI die Stockkörper ,,M,L,P" bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 30.03.2020 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Stockkörper-M = IFI-Reg. Nr.: 54-20-01- (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe) - M
Stockkörper-L = IFI-Reg. Nr.: 54-20-02- (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe) - L
Stockkörper-P = IFI-Reg. Nr.: 54-20-03- (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe) - P
 
Die aufgeführten Stockkörper dürfen ab dem 01.05.2020 in den Handel gebracht werden.

30.03.2020: Neuzulassung der Firma Balu

Die Firma BaLu, Ludwig Baumgartner, Am Holzfeld 6, D-83254 Breitbrunn a. Chiemsee hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI eine Zwischenplatte für den Schülerstockkörper bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.

Nach erfolgreichen Prüfungen wurden am 30.03.2020 folgende Zulassungen dafür ausgesprochen:


Zwischenplatte mit der IFI-Reg. Nr.: 34-1912-20-01- (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)

Die aufgeführte Zwischenplatte für den Schülerstockkörper darf ab dem 01.05.2020 in den Handel gebracht werden.

24.02.2020: Neuzulassung der Firma PLEYER

Die Firma PLEYER Werner, Ferdinand-Lei-Str.8, A-8230 Hartberg, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI, einen Stahlstabstiel bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 24.02.2020 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Eisstockstiel mit der IFI-Reg. Nr.: 35-1914-20-01
 
Der aufgeführte Stahlstabstiel darf ab dem 01.04.2020 in den Handel gebracht werden.

24.02.2020: Neuzulassung der Firma Spöckner

Die Firma Stocksport Spöckner, Hr. Georg Spöckner, Beingarten 16, 84359 Simbach am Inn, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften eine Sommerlaufsohle (SLS) mit Negativprofil bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 24.02.2020 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Sommerlaufsohle negativ= IFI-Reg.Nr.: 52/48-NP08-20-01 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführte Sommerlaufsohle darf ab dem 01.04.2020 in den Handel gebracht werden.

Falsche IFI-Zulassung auf Sommerlaufsohlen

Die INTERNATIONAL FEDERATION ICESTOCKSPORT teilt folgendes mit:

Werte SportfreundeInnen,

die Fa. HLS Stocksport GmbH, Industriepark West 1, 8772 Traboch hat für ihre Holzgrundplatten eine IFI-Zulassung mit der Nr. 54-1916-15-02 erhalten. Diese müsste auf allen Sommer- und Winterlaufsohlen-Grundplatten-Aufklebern angebracht sein, wenn die Fa. HLS firmenfremde Beläge nutzt. Bei firmeneigenen Laufsohlenbelägen ist dies nicht erforderlich (siehe dazu IER Abbi.23, Seite 128 „Registriernummern für Grundplatten“).
Leider ist der Fa. HLS der Lapsus passiert, dass auf einer größeren Zahl von Sommerlaufsohlen die Zulassungsnummer der Grundplatte auf dem Aufkleber mit der Endziffer …-01 aufgedruckt wurde obwohl dies eine …-02 sein müsste!
Die IER-Regel 460 sagt zu einem fehlerhaft hergestellten Sportgeräteteil (im weitesten Sinne kann man in diesem Fall davon sprechen), dass diese nicht erlaubt sind.
Da aber bei firmeneigen Laufsohlen die Grundplatten eigentlich keine Zulassungsnummer brauchen, sind zwar die betreffenden Sommerlaufsohlen mit der …-01 nicht regelgerecht, es kann aber der Fa. HLS und den betreffenden Spielern erlaubt werden, dass ein kleiner Aufkleber (ca. 8mm hoch und 70mm breit, JKB = Jahreskennbuchstabe) mit der korrekten Zulassungsnummer diesen Lapsus heilt! 54-1916-15-02-JKB
 
Für die Zukunft rate ich der Fa. HLS bei betriebseigenen Laufsohlen mit den Holzgrundplatten die erf. Aufkleber ohne die Zulassungsnummer zu verwenden.

30.01.2019: Neuzulassung der Firma Spöckner

Die Firma Stocksport Spöckner, Hr. Georg Spöckner, Beingarten 16, 84359 Simbach am Inn, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften eine glatte Sommerlaufsohle (SLS) bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 30.01.2019 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Sommerlaufsohle glatt= IFI-Reg.Nr.: 52/48-1917-19-01 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführte Sommerlaufsohle darf ab dem 01.03.2019 in den Handel gebracht werden.

29.11.2018: Neuzulassung der Firma Gottfried

Die Firma Eisstock-Gottfried, Quellenweg 2, A-4943 Geinberg, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI eine Sommerlaufsohle (SLS) mit Negativprofil bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 29.11.2018 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
SLS mit Negativprofil= IFI-Reg.Nr.: 46-NP08-19-01 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
 
Die aufgeführte Sommerlaufsohle darf ab dem 01.01.2019 in den Handel gebracht werden.

31.07.2018: Neuzulassung der Firma HLS

Die Firma HLS Stocksport GmbH, A-8772 Traboch, Industriepark West 11, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI eine Sommerlaufsohle bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 31.07.2018 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Sommerlaufsohle mit IFI-Reg. Nr.: 54-1917-18-02 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführte Sommerlaufsohlel darf ab dem 01.09.2018 in den Handel gebracht werden.

14.06.2018: Neuzulassung der Firma Balu

Die Firma BaLu, Ludwig Baumgartner, Am Holzfeld 6, D-83254 Breitbrunn a. Chiemsee hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI, 2 Winterlaufsohlen bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 14.06.2018 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Winterlaufsohle mit der IFI-Reg. Nr.:31/34-1918-18-02 (+jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Winterlaufsohle mit der IFI-Reg. Nr.:31/34-1918-18-03 (+jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführten Winterlaufsohlenl dürfen ab dem 01.08.2018 in den Handel gebracht werden.

28.05.2018: Neuzulassung der Firma SEIWALD

Die Firma SEIWALD-Stocksport, David Widmann, Ostermannweg 2, A-9560 Feldkirchen, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI 1 Winterlaufsohle bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 28.05.2018 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Winterlaufsohle = IFI-Reg.Nr.: 31/15-1918-18-01 (+jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführte Winterlaufsohle darf ab dem 01.07.2018 in den Handel gebracht werden.

09.03.2018 - IFI Bekanntgabe

Beim IFI-Kongress am 25.02.2018 im Rahmen der WM-Eisstocksport in Amstetten und Winklarn wurde folgender Beschluss verfasst:

Die Sommerlaufsohle mit der IFI-Nr. 16 in blaulila mit 39 - 41 Shore D darf ab 01.04.2018 auch als glatte Sommerlaufsohle von den IFI-Vertragspartnern vertrieben werden.
Diese blaulila Sommerlaufsohlen müssen ein IFI-Laufsohlensiegel tragen.

Die Sommerlaufsohlen in blaulila dürfen dann auch in allen Wettbewerben außer folgenden Klassen gespielt werden: Schüler/Jugend U14, Jugend U16 und Jugend U19 gespielt werden.

21.02.2018: Neuzulassung der Firma PLEYER

Die Firma PLEYER Werner, Ferdinand-Lei-Str.8, A-8230 Hartberg, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI, einen Stahlstabstiel bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 16.02.2018 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Eisstockstiel mit der IFI-Reg. Nr.: 35-1914-18-03
 
Der aufgeführte Stahlstabstiel darf ab dem 15.03.2018 in den Handel gebracht werden.

02.02.2018: Neuzulassung der Firma Balu

Die Firma BaLu, Ludwig Baumgartner, Am Holzfeld 6, D-83254 Breitbrunn a. Chiemsee hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI, einen Stahlstabstiel bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 02.02.2018 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Eisstockstiel mit der IFI-Reg. Nr.: 34-1914-18-02
 
Der aufgeführte Kunstfaserstabstiel darf ab dem 01.03.2018 in den Handel gebracht werden.

02.02.2018: Neuzulassung der Firma SEIWALD

Die Firma SEIWALD-Stocksport, David Widmann, Ostermannweg 2, A-9560 Feldkirchen, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI 2 Sommerlaufsohlen bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 02.02.2018 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Sommerlaufsohle = IFI-Reg.Nr.: 15-NP08-18-01 (+jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Sommerlaufsohle = IFI-Reg.Nr.: 15-1917-18-01 (+jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführten Sommerlaufsohlen dürfen ab dem 01.03.2018 in den Handel gebracht werden.

01.01.2018: Neuzulassung der Firma Balu

Die Firma BaLu, Ludwig Baumgartner, Am Holzfeld 6, D-83254 Breitbrunn a. Chiemsee hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI, einen Kunststoffstiel bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 04.12.2017 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Eisstockstiel mit der IFI-Reg. Nr.: 34-1914-18-01
 
Der aufgeführte Stiel darf ab dem 01.01.2018 in den Handel gebracht werden.

21.11.2017: Bekanntgabe Winterlaufsohlenbeläge

Die INTERNATIONAL FEDERATION ICESTOCKSPORT gabt folgendes bekannt:
 

Die Winterlaufsohlenbeläge mit den Nummern: (Auszug aus der jährlichen Zulassungsliste der Sportgeräte A-Z)

9331/02-1918-08-0331/02LADLER Erich01.10.2008
9431/02-1918-08-0431/02LADLER Erich01.10.2008

sind ausnahmsweise auch mit dem Jahreskennbuchstaben ,,M'' statt mit dem ,,m'' gültig.

Diese Bekanntgabe wird bei nächster Gelegenheit in die Liste der zugelassenen Sportgeräteteile mit eingearbeitet.

01.05.2017: Neuzulassung der Firma Gottfried

Die Firma Eisstock-Gottfried, Quellenweg 2, A-4943 Geinberg, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI eine Eisstockkörper-Serie bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 30.03.2017 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Eisstockkörper-M = IFI-Reg.Nr.: 46-17-01-M (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Eisstockkörper-L = IFI-Reg.Nr.: 46-17-02-L (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Eisstockkörper-P = IFI-Reg.Nr.: 46-17-01-P (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
 
Die aufgeführte Grundplatte darf ab dem 01.05.2017 in den Handel gebracht werden.

01.05.2017: Neuzulassung der Firma Gottfried

Die Firma Eisstock-Gottfried, Quellenweg 2, A-4943 Geinberg, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI eine Grundplatte bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 30.03.2017 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Grundplatte = IFI-Reg.Nr.: 46-1916-17-01 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
 
Die aufgeführte Grundplatte darf ab dem 01.05.2017 in den Handel gebracht werden.

01.04.2017: Neuzulassung der Firma GTK GmbH

Die Firma GTK GmbH, Gummitechnik Kreißler, Industrieparkstraße 1 / Geb.180, 84508 Burgkirchen, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften 2 Winterlaufsohlenbeläge bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 20.02.2017 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Winterlaufsohle = IFI-Reg.Nr.: 36-1918-17-01 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Winterlaufsohle = IFI-Reg.Nr.: 36-1918-17-02 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführte Grundplatte darf ab dem 01.04.2017 in den Handel gebracht werden.

26.02.2017: Neuzulassung der Firma Ladler

Die Firma Erich und Karin Ladler - Eisstöcke GmbH, Schippingerstraße 55, A-8051 Graz, hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI 1 Sommerlaufsohle-Negativprofil bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 26.02.2017 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Sommerlaufsohle = IFI-Reg.Nr.: 30/02-NP08-17-01 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
 
Die aufgeführte Grundplatte darf ab dem 01.04.2017 in den Handel gebracht werden.

31.01.2017: IFI - Festlegungen

IFI-SR-Sem. 2016 in Bad Reichenhall (D):

18. IER R 111: Die Formulierung „Bei den Standvorrichtungen dürfen der Standsicherheit erhöhende Teile untergelegt werden“ wird aufgehoben und durch folgende Festlegung ersetzt:


Bei den Standvorrichtungen dürfen nur Tücher unter- oder aufgelegt werden, die eine Gesamterhöhung von maximal 10 mm erlauben und die Standvorrichtungen nicht beschädigen.

29.12.2016: Neuzulassung der Firma S&K

Die Firma S&K Stiele, SAMONIG Gerhard, Murfelder-Str. 117, A – 8041 Graz, Österreich hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI einen Stahlstabstiel bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 27.12.2016 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Eisstockstiel mit der IFI-Reg. Nr.: 55-1914-16-02- (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
 
Der aufgeführte Stiel darf ab dem 01.02.2017 in den Handel gebracht werden.

15.12.2016: Neuzulassung der Hechtl Sport&more

Die Firma Firma Hechtl - Sport & More, Michael Hechtl, Lothargasse 15, A – 2620 Neukirchen, Österreich hat entsprechend der IFI Herstellungsvorschriften einen Stahlstabstiel bei der techn. Prüfstelle der IFI vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 15.12.2016 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:

Eisstockstiel mit der IFI-Reg. Nr.: 56-1914-17-01- (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Der aufgeführte Stiel darf ab dem 15.01.2017 in den Handel gebracht werden.

27.08.2016: Neuzulassung der Firma S&K

Die Firma S&K Stiele, SAMONIG Gerhard, Murfelder-Str. 117, A – 8041 Graz, Österreich hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI einen Stahlstabstiel bei der techn. Prufstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 27.08.2016 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Eisstockstiel mit der IFI-Reg. Nr.: 55-1914-16-03- (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
 
Der aufgeführte Stiel darf ab dem 01.10.2016 in den Handel gebracht werden.

21.06.2016: Neuzulassung der Firma Balu

Die Firma BaLu, Ludwig Baumgartner, Am Holzfeld 6, D-83254 Breitbrunn a. Chiemsee hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI, einen Kunstfaserstabstiel bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 20.06.2016 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Eisstockstiel mit der IFI-Reg. Nr.: 34-1914-16-02 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
 
Der aufgeführte Kunstfaserstabstiel darf ab dem 15.07.2016 in den Handel gebracht werden.

17.05.2015: Neuzulassung der Firma Seiwald

Die Firma SEIWALD-Stocksport, David Widmann, Ostermannweg 2, A-9560 Feldkirchen hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI, 1 Sommerlaufsohlen bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 17.05.2016 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Sommerlaufsohle = IFI-Reg. Nr.: 15-NP08-16-01 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführte Sommerlaufsohle dürfen ab dem 15.06.2016 in den Handel gebracht werden.

16.02.2016: Neuzulassung der Firma HLS

Die Firma HLS Stocksport GmbH hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI einen Stahlstabstiel bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 15.02.2016 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Stahlstabstiel mit IFI-Reg. Nr.: 54-1914-16-01 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Der aufgeführte Stahlstabstiel darf ab dem 15.03.2016 in den Handel gebracht werden.

04.01.2016: IFI Sportgeräteliste 2015/16

Hier finden sie die Neuerungen in der IFI - Sportgeräteliste 2015/16.

Link: IFI - Sportgeräteliste 2015/16

04.09.2015: Neuzulassung der Firma Balu

Die Firma BaLu, Ludwig Baumgartner, Am Holzfeld 6, D-83254 Breitbrunn a. Chiemsee hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI, 2 neue Winterlaufsohlen bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 04.09.2015 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Winterlaufsohle = IFI-Reg. Nr.: 36/34-1918-04-81-ß (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Winterlaufsohle = IFI-Reg. Nr.: 36/34-1918-04-82-ß (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführten Winterlaufsohlen dürfen ab dem 01.10.2015 in den Handel gebracht werden.

04.09.2015: Neuzulassung der Firma Seiwald

Die Firma SEIWALD-Stocksport, David Widmann, Ostermannweg 2, A-9560 Feldkirchen hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI, 3 Winterlaufsohlen bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 04.09.2015 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Winterlaufsohle = IFI-Reg. Nr.: 36/28-1918-03-77-ß (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Winterlaufsohle = IFI-Reg. Nr.: 36/28-1918-08-02-ß (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Winterlaufsohle = IFI-Reg. Nr.: 36-1918-01-50-ß (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführten Winterlaufsohlen dürfen ab dem 01.10.2015 in den Handel gebracht werden.

04.09.2015: Neuzulassung der Firma Ebra

Die Firma EBRA-Präzisionseisstöcke e.K., Gerhard Brandl, Passauer Strasse 12, D-94330 Aiterhofen hat entsprechend der Herstellungsvorschriften der IFI, 2 neue Winterlaufsohlen bei der techn. Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurde am 04.09.2015 folgende Zulassung dafür ausgesprochen:
Winterlaufsohle = IFI-Reg. Nr.: 36/01-1918-11-01-ß (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Winterlaufsohle = IFI-Reg. Nr.: 36/01-1918-03-76-ß (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführten Winterlaufsohlen dürfen ab dem 01.10.2015 in den Handel gebracht werden.

18.8.2015: Neuzulassung HLS Stocksport GmbH

Die Firma HLS Stocksport GmbH, Industriepark West 11, A 8772 Traboch, Österreich hat entsprechend der Herstellungsvorschriften mehrere Winterlaufsohlen bei der technischen Prüfstelle vorgelegt.
 
Nach erfolgreichen Prüfungen wurden am 17.08.2015 folgende Zulassungen dafür ausgesprochen:
Winterlaufsohle = IFI-Reg. Nr.: 36/54-1918-15-01 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Winterlaufsohle = IFI-Reg. Nr.: 36/54-1918-15-02 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Winterlaufsohle = IFI-Reg. Nr.: 36/54-1918-15-03 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
Winterlaufsohle = IFI-Reg. Nr.: 36/54-1918-15-04 (+ jeweiliger Jahreskennbuchstabe)
 
Die aufgeführten Sportgeräteteile dürfen ab dem 15.09.2015 in den Handel gebracht werden.

1.1.2015: Sommerlaufsohle – Negativ, Shore 40, RAL 4005 Blaulila

Die 2014 neu eingeführte Sommerlaufsohle – Negativ, Shore 40, RAL 4005 Blaulila, darf bei den BÖE Bewerben der Herren ( SM und BL), ab 1.1.2015 gespielt werden!

1.1.2015: Winterlaufsohlen/Stockkörper – Auslauffristen (Eisstocksport)

Winterlaufsohlen und Stockkörper die älter als 15 Jahre sind, dürfen bei Bewerben die der BÖE durchführt nicht mehr gespielt werden!
 
Die in der ISpO § 418 aufgeführte Auslauffrist von 15 Jahren für Stockkörper und Winterlaufsohlen gilt in der lfd. Saison (Eisstocksport 2014/15) bis Jahreskennbuchstabe „H“ = 2000, d.h. „H“ noch gültig!

1.10.2014: IFI Änderungen Stand 1.10.2014

Link: IFI Änderungen ab 1.10.2014